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Vermittlung als Landesprogrammlehrkraft (LPLK)

Auf Basis ei­ner Ab­spra­che zwi­schen Bund und Län­dern über die Ver­mitt­lung von Leh­rern wer­den Lan­des­pro­gramm­lehr­kräf­te (LPLK) wie auch Bun­des­pro­gramm­lehr­kräf­te (BPLK) zur­zeit in verschiedenen Staa­ten in Mittel- und Osteuropa, im Baltikum, in Russland und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) sowie in Zentralasien und Asien ein­ge­setzt. Die Bun­des­län­der er­ar­bei­ten den jähr­li­chen Ein­satz­plan un­ter Be­rück­sich­ti­gung der Be­darfsan­for­de­run­gen der ein­zel­nen Staa­ten in en­ger Ab­stim­mung mit der Zen­tral­stel­le für das Aus­lands­schul­we­sen. Die ZfA begleitet und koordiniert den Einsatz von LPLK.

Unten finden Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Einsatzgebiete sowie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Landesprogrammlehrkräfte.

Ihr Profil

  • Sie sind im Landesschuldienst verbeamtet oder festangestellt, mit gymnasialem (oder vergleichbarem) Lehramt

Ihre Lehrbefähigung und Fächer

Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren Fächern

Die Bun­des­län­der er­ar­bei­ten den jähr­li­chen Ein­satz­plan un­ter Be­rück­sich­ti­gung der Be­darfsan­for­de­run­gen der ein­zel­nen Staa­ten in en­ger Ab­stim­mung mit der Zen­tral­stel­le für das Aus­lands­schul­we­sen.

Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land seit 1989 durch den Ein­satz von Landes- und Bundesprogrammlehrkräften die Ein­füh­rung und Wei­ter­ent­wick­lung:

  • des Fa­ches Deutsch als Fremd­spra­che (DaF)
  • und in ge­rin­ge­rem Um­fang des deutsch­spra­chi­gen Sach­fach­un­ter­richts

an staat­li­chen Schu­len und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen in Mit­tel-, Ost- und Süd­ost­eu­ro­pa (MOE), in den Bal­ti­schen Staa­ten, in wei­te­ren Staa­ten auf dem Ge­biet der ehe­ma­li­gen So­wjet­uni­on (GUS) und der Mon­go­lei. In Chi­na, der Tür­kei und in Viet­nam wer­den deut­sche Lehr­kräf­te für den DaF-Un­ter­richt ein­ge­setzt.

Auf­grund ei­ner Ab­spra­che zwi­schen Bund und Län­dern über die Ver­mitt­lung von Leh­rern wer­den Landespro­gramm­lehr­kräf­te (LPLK) zur­zeit in fol­gen­den Staa­ten ein­ge­setzt:

  • Mittel-/Osteuropa und bal­ti­sche Staa­ten: Al­ba­ni­en, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, Bul­ga­ri­en, Est­land, Ko­so­vo, Kroa­ti­en, Lett­land, Li­tau­en, Ma­ze­do­ni­en, Mol­dau, Mon­te­ne­gro, Po­len, Ru­mä­ni­en, Ser­bi­en, Slo­wa­ki­sche Re­pu­blik, Slo­we­ni­en, Tsche­chi­sche Re­pu­blik, Un­garn
  • Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und Mon­go­lei: Ar­me­ni­en, Ge­or­gi­en, Ka­sachs­tan, Kir­gis­tan, Mon­go­lei, Rus­si­sche Fö­de­ra­ti­on, Ta­dschi­kis­tan, Turk­me­nis­tan, Ukrai­ne, Us­be­kis­tan, Weiß­russ­land.
  • Tür­kei
  • Chi­na
  • Aser­bai­dschan
  • Viet­nam

Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg an die obersten Landesschulbehörden oder an die von diesen beauftragten Behörden zu richten.

Die Län­der be­ur­lau­ben die für den Ein­satz vor­ge­se­he­nen Leh­re­rin­nen und Leh­rer als Lan­des­pro­gramm­lehr­kräf­te bei Wah­rung ih­rer Be­am­ten­rech­te bzw. Dienst­rech­te un­ter Fort­ge­wäh­rung der Leis­tun­gen des Dienstherrn für die Dau­er der Aus­land­stä­tig­keit. Die Lehr­kräf­te er­hal­ten ggf. vom Schul­trä­ger ein orts­üb­li­ches Ge­halt, die dort üb­li­chen so­zia­len Leis­tun­gen so­wie die an­de­ren in den Ab­kom­men mit den Emp­fangs­staa­ten vor­ge­se­he­nen Ver­güns­ti­gun­gen.

Bewerbungsfristen werden von der ZfA nicht vorgegeben, landesrechtliche Regelungen können dagegen solche Terminvorgaben beinhalten. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen Ihres Bundeslandes oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde. Einige Bundesländer bieten online Informationen und aktuelle Ausschreibungen für LPLK an.

Auf der Website der ZfA finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung als LPLK.

Hintergrund: Deutsches Auslandsschulwesen

Das deutsche Auslandsschulwesen ist integraler Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Als Lehrkraft im Ausland sind Sie somit auch ein Botschafter Deutschlands.

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