Ihr Weg als LPLK
Vermittlung als Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
Auf Basis einer Absprache zwischen Bund und Ländern über die Vermittlung von Lehrern werden Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) wie auch Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) zurzeit in verschiedenen Staaten in Mittel- und Osteuropa, im Baltikum, in Russland und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) sowie in Zentralasien und Asien eingesetzt. Die Bundesländer erarbeiten den jährlichen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen der einzelnen Staaten in enger Abstimmung mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Die ZfA begleitet und koordiniert den Einsatz von LPLK.
Unten finden Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Einsatzgebiete sowie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Landesprogrammlehrkräfte.
Ihr Profil
- Sie sind im Landesschuldienst verbeamtet oder festangestellt, mit gymnasialem (oder vergleichbarem) Lehramt
Ihre Lehrbefähigung und Fächer
Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren Fächern
Die Bundesländer erarbeiten den jährlichen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen der einzelnen Staaten in enger Abstimmung mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz von Landes- und Bundesprogrammlehrkräften die Einführung und Weiterentwicklung:
- des Faches Deutsch als Fremdsprache (DaF)
- und in geringerem Umfang des deutschsprachigen Sachfachunterrichts
an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei. In China, der Türkei und in Vietnam werden deutsche Lehrkräfte für den DaF-Unterricht eingesetzt.
Aufgrund einer Absprache zwischen Bund und Ländern über die Vermittlung von Lehrern werden Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) zurzeit in folgenden Staaten eingesetzt:
- Mittel-/Osteuropa und baltische Staaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
- Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und Mongolei: Armenien, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland.
- Türkei
- China
- Aserbaidschan
- Vietnam
Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg an die obersten Landesschulbehörden oder an die von diesen beauftragten Behörden zu richten.
Die Länder beurlauben die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit. Die Lehrkräfte erhalten ggf. vom Schulträger ein ortsübliches Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.
Bewerbungsfristen werden von der ZfA nicht vorgegeben, landesrechtliche Regelungen können dagegen solche Terminvorgaben beinhalten. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen Ihres Bundeslandes oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde. Einige Bundesländer bieten online Informationen und aktuelle Ausschreibungen für LPLK an.
Auf der Website der ZfA finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung als LPLK.