Glossar
Auslandsschulwesen
Von ADLK über OLK bis ZfA - in diesem Glossar sind wichtige Begriffe verzeichnet, um sich als Pädagoge und Fachkraft über das Netzwerk der Auslandsschulen zu informieren. Das Verzeichnis wird weiter ausgebaut.
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Eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft oder Inhaber von Funktionsstellen ist vor Vollendung des 61. Lebensjahres zu beginnen. Der Grund: Vermittelte Lehrkräfte sollen möglichst die maximale Auslandsdienstzeit von sechs Jahren ausnutzen können und den Schulen in dieser Zeit zur Verfügung stehen. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) folgt hier bundeseinheitlichen Regelungen, weshalb von einem Eintritt in den Ruhestand zum 67. Lebensjahr ausgegangen wird. Die Altersgrenze geht auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zurück. Sie steht laut ZfA in Übereinstimmung mit § 10 Absatz 3 AGG mit den europäischen Rechtsvorgaben.
Mehr zu den verschiedenen Wegen ins Ausland erfahren Sie hier.
Der Schulträger im Ausland – in der Regel der Schulverein – ist Vertragspartner und Arbeitgeber von Lehrkräften im Ausland. Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte erhalten Zuwendungen von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Diese Zahlungen an die Lehrkräfte erfolgen aufgrund eines gesonderten Verpflichtungs- und Zuwendungsbescheids; sie begründen kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Bund.
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Lehrkräfte im Ausland benötigen in manchen Staaten eine Arbeitserlaubnis, die vor der Einreise bzw. Aufnahme der Tätigkeit beantragt und genehmigt werden muss. Das Antragsverfahren unterscheidet sich von Staat zu Staat. Hilfe bei der Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung leistet der örtliche Vertragspartner (Schulträger) oder der Fachberater/Koordinator.
Neben der Arbeitserlaubnis ist im Sitzland der Auslandsschule in manchen Staaten auch eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; bisweilen kann sie auch Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis sein.
Auslandsdienstlehrkräfte sind aus dem deutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte, die für eine bestimmte Zeit durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) an schulische Einrichtungen im Ausland vermittelt werden. Die ADLK erhält Zuwendungen von der ZfA. ADLK können an Schulen im Ausland auch Funktionsstellen übernehmen. Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder Schulleitung setzt unter anderem voraus, dass die Lehrkraft im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet angestellt ist und die laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt hat. Der Dienstherr muss zustimmen, dass die Lehrkraft für den Auslandsschuldienst freigestellt wird.
Das Auslandsschulgesetz regelt die gesetzliche Förderung der Deutschen Auslandsschulen. Demnach erhalten Schulträger, die die gesetzlichen Kernanforderungen erfüllen, über drei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die personelle und finanzielle Förderung (Anspruchsförderung). Der deutsche Staat fördert die Deutschen Auslandsschulen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Die freien Schulträger finanzieren rund drei Viertel ihrer Haushalte eigenverantwortlich.
Mit dem Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes zum 1. Januar 2014 erhielten die Deutsche Auslandsschulen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung. Gemäß der gesetzlichen Regelung werden mit den freien Schulträgern Deutscher Auslandsschulen Förderverträge geschlossen, die über drei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die personelle und finanzielle Förderung festschreiben. Dieser Anspruch gilt als Paradigmenwechsel im Hinblick auf die zuvor übliche Anwendung des Zuwendungsrechtes. Der Gesetzgeber will so die Förderung auf eine dauerhafte, für die Schulen verlässlichere Grundlage stellen. Insgesamt bildet das Auslandsschulgesetz eine Einheit mit dem 2011 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Reformkonzept für die Deutschen Auslandsschulen. Die konkrete Umsetzung ist in der an das Auslandsschulgesetz gekoppelten Verwaltungsvorschrift geregelt.
Siehe auch: Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen
Neben den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen bildet die AKBP die "dritte Säule" deutscher Außenpolitik. Sie stärkt unter anderem die internationalen Beziehungen durch die Vermittlung von Wissen und Kultur, fördert die deutsche Sprache weltweit und stellt Deutschland als Standort für Bildung, Wissenschaft, Forschung und berufliche Entwicklung vor. Die AKBP ist in folgenden Bereichen aktiv: akademischer Austausch und Hochschulzusammenarbeit, Auslandsschulwesen, kulturelle Programmarbeit, Förderung von Deutsch als Fremdsprache sowie interkultureller Dialog. Zu den Partnern der AKBP zählen beispielsweise das Goethe-Institut, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und der Pädagogische Austauschdienst (PAD). Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) ist wichtiger Ansprechpartner für die Akteure der AKBP und gestaltet diese zugleich aktiv mit.
Mehr zur Rolle des Auslandsschulwesens im Rahmen der AKBP erfahren Sie hier.
Das Auswärtige Amt (AA) hat die Fachaufsicht über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und ist im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLAschA) vertreten. Das Ministerium legt die Vorgaben zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) im deutschen Auslandsschulwesen fest und vertritt sie gegenüber den Bundesländern sowie anderen Institutionen und Akteuren des Auslandsschulwesens. Wichtige Entscheidungen, die das Auslandsschulwesen betreffen, werden stets in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt getroffen.
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Als Angestellter des Schulträgers übernimmt dieser Beauftragte bestimmte Aufgaben des Vorstands. Er steht den Schul- und Verwaltungsleitern als Ansprechpartner im Schulalltag zur Verfügung und trägt dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Schulleitung und Schulverwaltung zu optimieren.
Die Deutschen Auslandsschulen sind heute überwiegend als Begegnungsschulen konzipiert. An diesen Schulen lernen Schüler aus deutschsprachigen Ländern gemeinsam mit Schülern aus dem Sitzland. Die Lehrkräfte stammen in der Regel aus Deutschland und aus dem Sitzland sowie häufig auch weiteren Ländern.
Integrierte Begegnungsschulen sind vollständig in das örtliche Bildungssystem eingegliedert und bieten ergänzend zur deutschen Abiturprüfung auch nationale Schulabschlüsse an. In gegliederten Begegnungsschulen gibt es jeweils einen Programmbereich in Deutsch und einen in der Landessprache mit verstärktem Deutschunterricht; sie führen zum nationalen Hochschulzugang und parallel zur deutschen Hochschulreifeprüfung oder zum Deutschen Sprachdiplom.
Im Ausland besteht an mehreren deutschen Schulen die Möglichkeit, die berufliche Ausbildung an einer klassischen kaufmännischen Berufsschule (Teilzeitschule) zu absolvieren. Dabei wird – wie in Deutschland – die Praxiserfahrung im Betrieb gesammelt und die Theorie in der Schule vermittelt. Während der Unterricht in der Schule zumeist in deutscher Sprache erteilt wird, bilden die Unternehmen in der jeweiligen Landessprache aus. Die für die Ausbildung anfallenden Kosten werden geteilt: Der Ausbildungsbetrieb zahlt dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung und übernimmt das Schulgeld, während die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) den Betrieb personell und finanziell unterstützt. Für die Abschlussprüfungen sind die Auslandshandelskammern zuständig. Zusätzlich zum dualen Abschluss kann die Allgemeine Fachhochschulreife erlangt werden. Die Fachoberschulen (Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) bieten eine vollzeitschulische Ausbildung mit Praktika an. Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Fachhochschule.
Die BIDS unterstützt deutsche Hochschulen dabei, Netzwerke zu PASCH-Schulen aufzubauen und deren Absolventen den Übergang zum Studium in Deutschland zu erleichtern. Die Initiative des DAAD umfasst eine intensive Information und Betreuung bereits an der Schule, studienvorbereitende Maßnahmen, Beratung in der Bewerbungsphase und die Betreuung vor allem in den ersten beiden Semestern.
Beamtete und im Landesschuldienst fest angestellte Lehrkräfte werden von ihren Ländern beurlaubt, wenn sie im Ausland als Auslandsdienstlehrkraft oder Bundesprogrammlehrkraft tätig werden. Da ihre Bezüge in diesem Zeitraum wegfallen, erhält die Lehrkraft von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen verschiedene Zuwendungen. Eine Landesprogrammlehrkraft hingegen wird unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt.
Für eine Beurlaubung gilt der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) "Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst" in der jeweils gültigen Fassung, den Sie auf der ZfA-Website finden.
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Für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft oder – falls verbeamtet – Bundesprogrammlehrkraft erfolgt die Bewerbung stets in Papierform auf dem Dienstweg. Bewerbungen als Landesprogrammlehrkraft nehmen die Landesschulbehörden entgegen. Der Dienstherr muss bei verbeamteten und fest angestellten Lehrkräften stets prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beurlaubung vorliegen. Zusätzlich ist eine Bewerbung online über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) möglich.
Als Bundesprogrammlehrkraft – falls nicht verbeamtet – kann die Bewerbung direkt bei der ZfA eingereicht werden. Für eine Stelle als Ortskraft oder Ortslehrkraft erfolgt die Bewerbung direkt bei den Auslandsschulen. Außerdem ist es möglich, sich in eine Bewerberdatenbank der ZfA aufnehmen zu lassen.
Der Einsatz im Ausland ist durch das jeweilige Landesrecht geregelt. Stellen für Schulleiter und Fachberater/Koordinatoren schreibt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in den Amtsblättern der Kultusministerien aus. Ausführliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie Bewerbungsunterlagen finden sich auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Mehr zu den verschiedenen Wegen ins Ausland und den Bewerbungsverfahren erfahren Sie hier.
Der BLASchA ist einer der fünf Hauptausschüsse in der Kultusministerkonferenz (KMK). Zu den Mitgliedern des Ausschusses zählen: der Leiter des Schulreferats im Auswärtigen Amt (Vorsitz Bundesseite), je ein Vertreter der 16 Bundesländer (Vorsitz Länderseite) und der Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Der Ausschuss berät und trifft Entscheidungen zu Grundsatzfragen, welche die schulische Arbeit im Ausland betreffen (vor allem prüfungsrelevante Angelegenheiten).
Die BLI ist ein standardisiertes und transparentes Verfahren mit dem Ziel, die Schulqualität als Ganzes festzustellen und den deutschen Schulen im Ausland diesbezüglich Rückmeldung zu geben. Zum Abschluss der BLI wird der Schule das Siegel "Exzellente Deutsche Auslandsschule" verliehen. Zudem findet ein Aktionsplan Eingang in die Förderverträge, nach drei Jahren erfolgt ein Bilanzbesuch zur Überprüfung der Ziele und zur möglichen Nachsteuerung.
Die BLI wurde bis 2015 von 133 Deutschen Auslandsschulen durchlaufen. Die Schule kann dadurch ihre Entwicklungsplanung überprüfen und sich qualitativ verbessern. Etwa alle sechs Jahre werden die Deutschen Auslandsschulen im Rahmen der Inspektion zur Feststellung ihrer Qualitätsfortschritte besucht.
Die Laufbahn als Bundesprogrammlehrkraft steht Lehrkräften offen, die nicht dem Landesschuldienst angehören, aber auch verbeamteten und unbefristet tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräften im Landesschuldienst. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), die BPLK vermittelt und betreut. Sofern die Lehrkraft im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt sind, benötigt sie eine Freistellungszusage ihres Dienstherrn.
Ein Vertrag als Bundesprogrammlehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft umgewandelt werden.
Das Bundesverwaltungsamt, kurz BVA, ist zentraler Dienstleister des Bundes; das Amt entlastet fast alle Bundesministerien, das Bundeskanzleramt und viele weitere Behörden von Tätigkeiten, die nicht ihre Kernaufgaben sind. Das BVA ist unter anderem verantwortlich für das Auslandsschulwesen, vergibt Bildungskredite und fungiert als Ausbildungsbehörde für den mittleren Dienst auf Bundesebene. Außerdem ist das Bundesverwaltungsamt für das Auswärtige Amt am Visaverfahren beteiligt.
Das BVA wurde 1960 als selbstständige Bundesoberbehörde durch das Bundesministerium des Innern errichtet. Das Amt hat seinen Hauptsitz in Köln. Weiterführende Informationen zum Amt finden sich auf der BVA-Website.
DSD-Schulen, von denen es weltweit mehr als 1.000 gibt, sind Schulen in nationalen Bildungssystemen, die das Deutsche Sprachdiplom anbieten. Sie werden von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut und gehören der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) an. An den Schulen kann das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz abgelegt werden.
ADLK
Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Auf Antrag soll bei Bewährung der Lehrkraft in der Regel für weitere drei Jahre bis zu einer Höchstdauer von sechs Jahren eine Verlängerung ausgesprochen werden. Die Zustimmungen der Schule, der ZfA und des Dienstherrn sind erforderlich. Für die Wahrnehmung schulstrukturtragender Funktionen kann die Vermittlung um weitere zwei Jahre bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren verlängert werden (siehe auch: Funktionsstellen).
BPLK
In der Regel werden die Arbeitsverträge als BPLK für zwei Jahre abgeschlossen. Mit Zustimmung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und der Schule können Lehrkräfte diesen Vertrag im Zwei- bzw. Einjahresrhythmus grundsätzlich bis zu einer Gesamtdauer von sechs Jahren verlängern.
OLK und OK
Die Dauer des Arbeitsvertrages mit dem ausländischen Schulträger richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Schule.
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DaF bezeichnet den Status der deutschen Sprache für Sprecher bzw. Lerner im Ausland mit einer anderen Muttersprache als Deutsch. DaF ist außerdem ein Studiengang sowie eine Fachbezeichnung für Deutschunterricht an Ausländer. Viele öffentliche und private Bildungsträger im In- und Ausland bieten DaF an, u. a. die Deutschen Auslandsschulen und die DSD-Schulen. Für DaF gibt es zahlreiche Sprachprüfungen, z. B. das Deutsche Sprachdiplom.
DaZ ist zu unterscheiden von DaF (Deutsch als Fremdsprache). In beiden Fällen lernen Menschen mit einer anderen Muttersprache Deutsch. DaZ hat für Nicht-Muttersprachler in der Regel einen anderen Status, weil sie in Deutschland leben oder weil ein Elternteil deutschsprachig ist. Flüchtlinge und Migranten in Deutschland sind Beispiele für Menschen, die Deutsch als Zweitsprache lernen.
Deutsch-Profil-Schulen (DPS) sind nationale Schulen mit einem ausgeprägten deutschen Unterrichts- und Abschlussprofil. Unterrichtet werden das Fach Deutsch und mindestens ein weiteres deutschsprachiges Fach in signifikantem Umfang bis zur Abschlussprüfung der Sekundarstufe II. Die deutschsprachigen Fächer sind Teil der nationalen Abschlussprüfung.
Wie die Deutschen Auslandschulen und die Sprachdiplomschulen gehören die DPS zum Netzwerk der PASCH-Initiative.
Weitere Informationen und eine Liste der Deutsch-Profil-Schulen finden sich auf der Website der ZfA.
In Mittel- und Osteuropa und im Baltikum können Schüler des Sitzlandes in den Deutschen Abteilungen ihrer Schulen neben dem Landesabschluss auch die deutsche Reifeprüfung erwerben. Die Deutschen Abteilungen werden von Auslandsdienstlehrkräften geleitet. Folgende Lehrkräfte unterrichten an einer Deutschen Abteilung: Auslandsdienstlehrkräfte, Bundesprogrammlehrkräfte, Landesprogrammlehrkräfte und Ortslehrkräfte. An den Deutschen Abteilungen der staatlichen Sekundarschulen in der Türkei können Schüler das Deutsche Sprachdiplom erwerben.
Deutsche Auslandsschulen sind zumeist von einem gemeinnützigen Schulverein getragene Privatschulen im Ausland, die in der Regel aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden. An den Schulen wird vollständig oder teilweise in deutscher Sprache und mit den Lehrplänen der Bundesländer unterrichtet.
Mit ihrem schulischen Angebot wenden sich die Deutschen Auslandsschulen an deutsche Familien, die sich beruflich im Ausland befinden und für ihre Kinder eine deutschsprachige Schulbildung wünschen. Begegnungsschulen bieten Kindern der Sitzländer und anderer Kulturkreise die Möglichkeit, sich mit Deutschland, seiner Kultur und Sprache vertraut zu machen. Am Ende der Schulzeit steht in der Regel ein deutscher oder binationaler Abschluss: der deutsche Hauptschulabschluss, der Mittlere Schulabschluss, Abschlüsse der beruflichen Bildung und das Abitur; daneben werden oft Abschlüsse des Sitzlandes und Abschlüsse wie das International Baccalaureate (IB) angeboten, die unter bestimmten Bedingungen zum Hochschulzugang in Deutschland führen können.
Derzeit gibt es 140 DAS weltweit (Stand: April 2019). Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut die schulische Arbeit im Ausland. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) vertritt die freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen.
Pädagogen können als Auslandsdienst-, Bundesprogramm- oder Landesprogrammlehrkräfte an Deutsche Auslandsschulen vermittelt werden oder sich als Ortslehrkräfte direkt bei den Schulen bewerben.
Der DAAD ist eine der wichtigsten Förderorganisationen im Bereich des Austauschs von Studierenden und Wissenschaftlern. Er bietet verschiedene Förderprogramme an. Über die Vergabe von Stipendien hinaus unterstützt der DAAD seit 2008 die Vernetzung Deutscher Auslandsschulen und Sprachdiplomschulen mit Hochschulen in Deutschland durch die BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen (BIDS).
Weiterführende Informationen bietet die DAAD-Website.
Im Auslandsschulwesen gelten weltweit dieselben Standards für Unterricht und Abiturprüfungen am Ende der gymnasialen Oberstufe, betont die KMK. Grundlage dafür sind die Vereinbarungen der KMK zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, die einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung und das 2010 in Kraft gesetzte Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe der Deutschen Schulen im Ausland. Auf dieser Grundlage wird das Abitur im Ausland bisher als „Reifeprüfung“, „Hochschulreifeprüfung“ oder „Deutsche Internationale Abiturprüfung“ durchgeführt. Ab 2016/17 richten sich laut KMK Unterricht und Prüfungen der gymnasialen Oberstufe an mehr als 90 Schulen im Ausland nach der einheitlichen Ordnung für das Deutsche Internationale Abitur (DIA). Die ersten Abiturprüfungen nach dieser Ordnung werden 2018 bzw. 2018/2019 durchgeführt.
Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK) ist eine Prüfung in Deutsch als Fremdsprache und wird an den Deutschen Auslandsschulen, den deutschsprachigen Abteilungen an Schulen im Ausland und den DSD-Schulen abgelegt. Prüfer ist dabei stets eine Auslandsdienstlehrkraft.
Das DSD ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Das Sprachdiplom wird mit einer Prüfung zum Abschluss eines mehrjährigen schulischen Deutschunterrichts erworben. Das DSD-Programm wird vom Bund und den Ländern gemeinsam getragen.
Das DSD I (Sprachkenntnisse auf B1-Niveau) befähigt zur Aufnahme in ein Studienkolleg. Das DSD II (Sprachkenntnisse auf B2/C1-Niveau) dient als sprachliche Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium in Verbindung mit dem anerkannten Sekundarabschluss. Diese Sprachprüfungen für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache werden zurzeit in mehr als 70 Ländern angeboten und jährlich von circa 70.000 Schülern absolviert.
Deutschsprachige Auslandsschulen richten sich vorwiegend an Familien mit Kindern aus deutschsprachigen Ländern, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Die Schüler werden nach deutschen Lehrplänen unterrichtet und erwerben deutsche Abschlüsse der Sekundarstufe I bzw. II. Voraussetzung für die Aufnahme sind in der Regel muttersprachliche Deutschkenntnisse.
Siehe auch: Begegnungsschulen
Der DFU wird hauptsächlich an bilingualen Schulen (bikulturellen Begegnungsschulen, Schulen mit verstärktem Deutschunterricht) angeboten. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet dazu besondere Vorbereitungs- und Fortbildungsmaßnahmen an und entwickelt spezielle Unterrichtsmaterialien.
Der Direktorenbeirat ist ein Gremium der Schulleiter im Ausland. Der Beirat umfasst 22 Mitglieder aus den Regionalen Fortbildungsregionen (ReFo). Sein Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, die für zwei Jahre im Amt sind. Das Gremium informiert die Schulleiter und berät die fördernden Stellen in Deutschland. Der Beirat arbeitet eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und mit den Ländervertretern zusammen. So gibt er beispielsweise Informationen, Anregungen und Kritik der Regionen an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und die Kultusministerkonferenz weiter.
Die Europäischen Schulen sind von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegründete Schulen an Standorten großer Europäischer Institutionen. Sie bieten den Kindern eine mehrsprachige und multikulturelle Bildung in Vorschule (2 J.) sowie Primar- (5 J.) und Sekundarstufe (7.J.). Die Schulen folgen einem spezifischen europäischen Lehrplan und sehen das Europäische Abitur als Abschluss vor.
Die Europäischen Schulen sind öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtungen in den jeweiligen Sitzländern. Zurzeit gibt es 13 Europäische Schulen in sechs Ländern (Belgien, Niederlande, Deutschland, Italien, Spanien und Luxemburg), an denen rund 27.000 Schüler eingeschrieben sind.
Jeder EU-Mitgliedsstaat ordnet für einen begrenzten Zeitraum Pädagogen aus Kindergarten/ Vorschule, Primarstufe sowie Sekundarstufe an die Europäischen Schulen ab; die Auswahlkriterien legen die Staaten eigenständig fest. In Deutschland wird neben dem zweiten Staatsexamen oder einem gleichwertigen Abschluss ein „überdurchschnittliches pädagogisches und persönliches Engagement“ erwartet.
Weitere Informationen zur Bewerbung als Lehrkraft an den Europäischen Schulen erhalten Sie hier.
Als FIT-Schulen werden fast 600 Schulen weltweit bezeichnet, die der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ des Auswärtigen Amts angehören und deutschsprachigen Unterricht aufbauen bzw. weiter ausbauen. Die Betreuung der Schulen erfolgt durch das Goethe-Institut, das den Schülern die Möglichkeit bietet, die Prüfung „Fit in Deutsch“ (bescheinigt Sprachkenntnisse auf A1- bzw. A2-Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) abzulegen.
Schulen im Ausland, die das Deutsche Sprachdiplom anbieten, werden von Fachberatern/Koordinatoren betreut. Ein FBK berät die einheimischen Deutschlehrkräfte methodisch und didaktisch, ist verantwortlich für die administrative Abwicklung des Lehrereinsatzes und hält Kontakt zu den Schulbehörden im Gastland. Da er für das Lehrerentsendeprogramm im Sitzland zuständig ist, kann durch ihn auch eine Beratung der Auslandsdienstlehrkräfte, Bundesprogrammlehrkräfte und Landesprogrammlehrkräfte an den Schulen erfolgen. Die Fachberater/Koordinatoren sind Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamts.
Ein FSB ist eine an staatlichen Schulen im Ausland, an denen erweiterter Deutschunterricht erteilt wird, eingesetzte Auslandsdienstlehrkraft. Die Lehrkraft berät die Deutschfachschaft hinsichtlich des Unterrichts in Deutsch als Fremdsprache, koordiniert das DSD-Programm der Schule und fungiert bei mündlichen DSD-Prüfungen als Vorsitzende. Der FSB kann weitere DSD-Schulen im Umkreis betreuen und – in Abstimmung mit dem Fachberater/Koordinator – in der Lehrerfortbildung mitwirken.
Die Deutschen Auslandsschulen werden privat getragen und öffentlich gefördert. Sie gelten als ein besonders etabliertes und erfolgreiches Beispiel für eine Öffentlich-Private Partnerschaft. und Das bedeutet, dass die freien Schulträger im Durchschnitt 72 Prozent der Schulhaushalte über Schulgelder und Spenden in Eigenverantwortung erwirtschaften; die Träger sind in der Regel gemeinnützige Schulvereine. Rund 28 Prozent der Schulhaushalte stammen aus Mitteln des Schulfonds des Auswärtigen Amtes; die Förderung erfolgt über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), die unter Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes steht.
Mit dem Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes zum 1. Januar 2014 haben Deutsche Auslandsschulen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung erhalten. Gemäß der gesetzlichen Regelung werden mit den freien Schulträgern Deutscher Auslandsschulen Förderverträge geschlossen, die über drei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die personelle und finanzielle Förderung festschreiben. Dieser Anspruch ist ein Paradigmenwechsel im Hinblick auf die zuvor übliche Anwendung des Zuwendungsrechtes. Damit will der Gesetzgeber die Förderung auf eine dauerhafte, für die Schulen verlässlichere Grundlage stellen. Insgesamt bildet das Auslandsschulgesetz eine Einheit mit dem 2011 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Reformkonzept für die Deutschen Auslandsschulen. Die konkrete Umsetzung ist in der an das Auslandsschulgesetz gekoppelten Verwaltungsvorschrift geregelt.
Siehe auch: Public Private Partnership (PPP)
Frei angeworbene Lehrkräfte (FALK) sind Ortslehrkräfte, die in der Regel mit einem Drei-Jahres-Vertrag an einer schulischen Einrichtung im Ausland angestellt sind. Ihr Vertrag kann verlängert werden.
Freistellung bedeutet, dass Lehrkräfte während des Freistellungszeitraums für eine Vermittlung ins Ausland zur Verfügung stehen. Für den Fall einer Vermittlung wird der Dienstherr auf Antrag durch die ZfA die erforderliche Beurlaubung gewähren, soweit dem keine besonderen Gründe entgegenstehen.
Die Freistellung beträgt in der Regel vier Jahre. Der Dienstherr kann die Freistellung widerrufen.
Funktionsstellen sind u. a.: Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, Leiter Deutscher Abteilungen und deutscher Kollegien öffentlicher Schulen im Ausland, Schulstufenleiter/-Koordinatoren, Fachleiter für Deutsch als Fremdsprache (inkl. Fachschaftsberater in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und in der GUS), Fachleiter für Deutschsprachigen Fachunterricht sowie Fachberater/Koordinatoren. Die Stellenbesetzung erfolgt laut ZfA nach besonderen Verfahren und ist nur für ADLK möglich. Verträge für Funktionsstellen können auf insgesamt acht Jahre verlängert werden.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen bietet laut Goethe-Institut eine gemeinsame Basis dar für die Entwicklung von zielsprachlichen Lehrplänen, curricularen Richtlinien, Prüfungen, Lehrwerken usw. in ganz Europa. Der GeR gibt an, auf welchem Kompetenzniveau (A – unterteilt in A1 und A2; B – unterteilt in B1 und B2; C – unterteilt in C1 und C2) bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten in Fremdsprachen beherrscht werden. Die Beschreibung deckt auch den kulturellen Kontext der Sprache ab.
Das GIB ist ein internationaler Schulabschluss mit weltweit gleichen Lehrplänen und Abschlussprüfungen. Deutsch, Biologie und Geschichte werden in der 11. und 12. Klasse auf Deutsch, andere Prüfungsfächer je nach Schule auf Englisch, Spanisch oder Französisch angeboten. Der kostenpflichtige Abschluss der IB Organization berechtigt zum Studium an einer deutschen Hochschule und Hochschulen weltweit. Das GIB wird mittlerweile an mehr als 30 DAS angeboten (davon 18 in Lateinamerika).
Das Goethe-Institut trägt als weltweit tätiges Kulturinstitut Deutschlands dazu bei, die deutsche Sprache im Ausland zu fördern. Außerdem pflegt es die kulturelle Zusammenarbeit im internationalen Bereich. Das GI betreut auch die FIT-Schulen im Ausland. Weiterführende Informationen zum Institut finden sich hier.
Um eine Fremdsprache erfolgreich neu erlernen zu können, wird sie an Immersionsschulen auch als Arbeitssprache eingesetzt. Immersionsschulen gibt es vorwiegend in den USA.
Das IB ist ein internationaler Schulabschluss, der in vielen Ländern als Berechtigung zum Studium dient – u. a. auch in Deutschland, sofern ein bestimmtes Qualifikationsniveau vorhanden ist. Die Prüfungen werden zentral für alle IB-Schüler auf der Welt durchgeführt. Das IB zeichnet sich durch ein hohes Maß an Internationalität schon in der schulischen Ausbildung aus. An zahlreichen Deutschen Auslandsschulen ist es möglich, das Gemischtsprachige International Baccalaureate (GIB) zu erwerben. Der kostenpflichtige Abschluss wird von der in der Schweiz ansässigen gemeinnützigen International Baccalaureate-Stiftung (IBO) vergeben.
Die KMK – die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland – ist der Zusammenschluss von Ministern bzw. Senatoren der Länder, die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständig sind. Die erforderliche Koordination erfolgt durch Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch Staatsabkommen, die einen verbindlichen Rahmen vorgeben. Im Sinne der gewollten Vielfalt im Bildungswesen verzichtet die KMK laut eigener Darstellung auf Detailregelungen, um Raum für Innovationen zu lassen. Weiterführende Informationen zur KMK finden sich hier.
Eine LPLK ist im Inlandsschuldienst verbeamtet oder fest angestellt und arbeitet im Auftrag ihres Dienstherrn für eine bestimmte Zeit an schulischen Einrichtungen im Baltikum, in Mittel- und Osteuropa oder in Zentralasien. In dieser Zeit erhält sie weiterhin ihre Bezüge. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) begleitet und koordiniert den Einsatz der Lehrkraft; die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg über die Landesschulbehörde oder von diesen beauftragte Behörden. Die LPLK-Laufbahn bietet insbesondere Perspektiven für Lehrkräfte mit gymnasialem (oder vergleichbarem) Lehramt und der Lehrbefähigung in Deutsch, DaF, DaZ, einer modernen Fremdsprache und weiteren Fächern.
Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern, das Lehrkräfte (Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft) zur Unterstützung des Unterrichts in Deutsch als Fremdsprache vermittelt (in geringerem Umfang auch für den Deutschsprachigen Fachunterricht, DFU). Die Lehrkräfte werden an bestimmte staatliche Schulen und Bildungseinrichtungen in den Schwerpunktregionen Mittel-, Ost- und Südosteuropa, Baltikum, GUS und China vermittelt.
Mehr zu den verschiedenen Wegen ins Ausland erfahren Sie hier.
Ortskräfte sind Erzieher, Sozialpädagogen und Mitarbeiter für die Schulverwaltung, die von den Schulen für den außerschulischen Bereich eingestellt werden. Wie Ortslehrkräfte (OLK) werden OK direkt vom Schulträger angestellt und bezahlt; sie haben keine rechtliche Beziehung zur Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. OK und OLK werden häufig auch synonym verwendet.
Mehr zu den Voraussetzungen und der Bewerbung als Ortskraft erfahren Sie hier.
Ortslehrkräfte sind einheimische Lehrkräfte oder im deutschen Sprachraum angeworbene deutschsprachige Lehrkräfte (auch frei angeworbene Lehrkräfte, manchmal FALK genannt), die an allen schulischen Einrichtungen im Ausland unterrichten. Die Lehrkräfte werden vom Schulträger bezahlt und haben keine rechtliche Beziehung zur Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Diese führt eine Datei, aus der die Deutschen Auslandsschulen geeignete Ortslehrkräfte für ihre Schulen auswählen können.
Ein Vertrag als Ortslehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft oder Bundesprogrammlehrkraft umgewandelt werden.
Mehr zu den Voraussetzungen und der Bewerbung als Ortslehrkraft erfahren Sie hier.
2008 rief das Auswärtige Amt die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) mit dem Ziel ins Leben, ein weltumspannendes Netz von Schulen mit Sprachlernangeboten und damit besonderer Deutschlandbindung aufzubauen. Inzwischen umfasst PASCH weltweit mehr als 2.000 Schulen mit 600.000 Schülerinnen und Schülern. Das Budget für die Initiative beträgt aktuell 51 Mio. Euro jährlich. Seit 2008 hat der Deutsche Bundestag insgesamt 415 Mio. Euro für die Bildungsinitiative zur Verfügung gestellt.
Die Initiative wird koordiniert von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA), vom Goethe Institut (GI), vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz – finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amts. Die vier Partner bringen unterschiedliche Kernkompetenzen ein: von der Implementierung und Stärkung des Deutsch-als-Fremdsprache-Unterrichts über die Hinführung zu deutschen Bildungsabschlüssen bis hin zu Stipendien für ein Studium in Deutschland. Zu den Kernelementen des Netzwerks gehören darüber hinaus Schulpartnerschaften, Austauschmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und Hospitationsprogramme für Lehrkräfte.
Weitere Träger und Unterstützer von PASCH sind Hochschulen, Studienkollegs und Wirtschaftsunternehmen, die eine wachsende Zahl von Schulabgängerinnen und -abgängern und PASCH-Alumni bei ihrer Ausbildung und beruflichen Karriere unterstützen.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Website der Initiative.
Im Rahmen des Programms zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) erhalten die deutschen Hochschulen Gelder vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, um kürzere Aufenthalte im Ausland zu fördern – z. B. Praktika, Studienreisen oder Studienaufenthalte. Die Mittel für PROMOS stellt das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBF) bereit. Die Fördermittel werden den Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und Abwicklung der von der Hochschule ausgewählten Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen zum Programm finden sich auf der DAAD-Website.
Mehr zu Praktika an Deutschen Schulen im Ausland erfahren Sie hier.
PPP bezeichnet die langfristige Zusammenarbeit zwischen privatwirtschaftlichen Einrichtungen und der öffentlichen Hand, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Das Auslandsschulwesen gilt laut Auswärtigem Amt (AA) als ältestes Beispiel einer zukunftsweisenden öffentlich-privaten Partnerschaft. Private Trägervereine führen die Auslandsschulen eigenverantwortlich, Bund und Länder fördern sie. Über Schulgelder und Spenden erbringen sie erhebliche Eigenleistungen, im Durchschnitt rund 70 Prozent der Schulhaushalte. In Einzelfällen werden sie auch von den Sitzländern unterstützt.
Siehe auch: Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen
Die Deutschen Auslandsschulen erfüllen ganz unterschiedliche Anforderungen und Aufgaben. Was macht ihre Arbeit wertvoll für die Gesellschaft? Dieser Frage ist der Weltverband Deutscher Auslandsschulen gemeinsam mit der Universität St.Gallen nachgegangen. Die Siemens Stiftung unterstützte das Projekt. Für die Untersuchung identifizierten Entscheider und Fachleute aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden die gesellschaftlichen Wertbeiträge der Schulen. Die Studie verdeutlicht, was die Deutschen Auslandsschulen auszeichnet und vor welchen Herausforderungen sie stehen. Der sogenannte Public Value der Schulen umfasst acht Wertbeiträge. Mehr Informationen zum Public Value finden sich hier.
Als Abteilung im Sekretariat der Kultusministerkonferenz und als einzige staatliche Einrichtung im Auftrag der Länder fördert der PAD den internationalen Austausch im schulischen Bereich. Er regt zum Lernen von Fremdsprachen an und fördert Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Deutsche Schulen und Fachberater der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beteiligen sich an bestimmten PAD-Programmen, wenn diese beispielsweise die Fortbildung von Lehrkräften betreffen. Der PAD ist Partner der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) und fördert Schulprojekte sowie Lehrerfortbildungen. Weiterführende Informationen zum PAD finden sich hier.
Als Auslandsdienstlehrkraft hat dieser Koordinator eine Funktionsstelle inne. In Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie in der GUS wird diese Funktion vom Fachberater/Koordinator übernommen, der Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamts ist. Der Fachberater/Koordinator ist in diesen Regionen verantwortlich für den Themenbereich Fortbildung und stimmt sich dazu mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ab. Ein ReFoKo überprüft etwa den staatenübergreifenden Fortbildungsbedarf und betreut den Informations- und Materialaustausch.
An diesen Schulen wird in einem Fach oder in zwei Fächern Deutschsprachiger Fachunterricht erteilt. Neben dem Landesabschluss bieten die Schulen auch das Deutsche Sprachdiplom und das Gemischtsprachige International Baccalaureate (GIB) als Abschlüsse an.
Dieser Fonds des Auswärtigen Amts umfasst Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich. Rund 30 Prozent der Schulhaushalte stammen aus Mitteln des Schulfonds des Auswärtigen Amtes; die Förderung erfolgt über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), die unter Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes steht.
Im Bundeshaushalt wird der Schulfonds unter der Titelgruppe „Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich“ geführt. Die Gesamtsumme (2017: 252 Millionen Euro) verteilt sich auf sieben Einzelpositionen. Obwohl von den drei hervorgehobenen Positionen ein Großteil direkt an die Auslandsschulen geht, ist bei der Zuwendung an Schulen im Ausland und den Aufwendungen für Lehrkräfte eine exakte Zuordnung auf die geförderten Einrichtungen nicht möglich.
Schuljahresbeginn ist im Allgemeinen der August / September eines jeden Jahres. Im südlichen Afrika und in Teilen Südamerikas beginnt das Schuljahr in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 1. März.
Schulkoordinatoren sind Auslandsdienstlehrkräfte, die vertraglich an Auslandsschulen angebunden sind. Dort koordinieren sie nicht nur im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen die schulischen Aktivitäten, sondern sind auch Ansprechpartner für Fragen, die das Auslandsschulwesen betreffen. Bei Neugründungen oder Strukturveränderungen von Deutsche Auslandsschulen beraten die Schulkoordinatoren.
Im Ausland sind die Schulträger zumeist gemeinnützige Schulvereine. Sie sind Vertragspartner und Arbeitgeber für die Lehrkräfte und die Mitarbeiter im nichtpädagogischen Bereich. Die kultur- und bildungspolitischen Aufgaben der Deutschen Auslandsschulen nehmen Bund, Länder und die freien Schulträger gemeinschaftlich im Rahmen ihrer öffentlich-privaten Partnerschaft wahr. Das ehrenamtliche Engagement der Vorstände in den Schulträgern bildet das Fundament dieser traditionsreichen internationalen Partnerschaft. Die Schulträger erwirtschaften durchschnittlich rund 72 Prozent ihrer Schulhaushalte in Eigenverantwortung.
Schulvereine sind freie und gemeinnützige Träger Deutscher Schulen im Ausland; sie gründen und führen diese in der Regel. Die Vereine setzen sich für den Erhalt und die Entwicklung einer schulischen Einrichtung mit dem Schwerpunkt Deutsch ein. Aus dem Schulverein wird ein ehrenamtlicher Schulvorstand gewählt.
Der ehrenamtliche Schulvorstand vertritt den Schulverein nach außen und innen. Er ist verantwortlich für die Strategie und entscheidet über den Personalbestand der Schule sowie Investitionen der Schule. Der Schulvorstand ist verantwortlich für die Arbeitsverträge und somit Vertragspartner der Lehrkräfte im Ausland.
Diese Sprachschulen gibt es vorwiegend in Nordamerika. Sie wurden für deutschstämmige Schüler eingerichtet, die ihre Muttersprache bzw. die Sprache des Herkunftslandes ihrer Familie pflegen wollen. Der Sprachunterricht steht auch einheimischen Schülern offen, wenn das Fach Deutsch im Unterrichtsangebot nur unzureichend berücksichtigt wird.
An diesen Schulen im Ausland (besonders in Mittel- und Osteuropa und in der GUS) beginnt der Deutschunterricht bereits in der 1. oder 2. Klasse und wird bis zum DSD II-Schulabschluss mit erhöhter Stundenanzahl erteilt.
Deutsche Lehramts- und DaF-Studierende können Lehramts- oder Unterrichtspraktika an den Deutschen Auslandsschulen (DAS) und weiteren Schulen absolvieren, die zum PASCH-Netzwerk gehören. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet angehenden Pädagogen, die ein Lehramtsstudium an einer deutschen Hochschule belegen und ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, verschiedene Fördermöglichkeiten. Der DAAD ist Partner im Netzwerk des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen (WDA). Wer einen Praktikumsplatz an einer Deutschen Auslandsschule erhalten hat, kann seinen Förderantrag direkt beim DAAD-Referat ST41 - Internationaler Praktikantenaustausch stellen.
Der WDA und die Deutschen Auslandsschulen arbeiten mit mehreren renommierten Hochschulen in Deutschland zusammen. Das gemeinsame Ziel: Lehramtsstudierenden während ihrer Ausbildung ein Praktikum an einer Deutschen Auslandsschule zu ermöglichen.
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Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bei einer Dauer von 45 Minuten beträgt für Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte:
- Grund- und Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer: 28 Wochenstunden
- Realschullehrerinnen und Realschullehrer: 27 Wochenstunden
- Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer: 25,5 Wochenstunden
Darüber hinaus verpflichten sich diese vermittelten Lehrkräfte, zur Vertretung abwesender Kollegen bis zu drei weitere Unterrichtsstunden pro Monat ohne Ausgleich zu leisten.
Sonderregelungen (BPLK):
- Sonderregelungen für Bundesprogrammlehrkräfte: Entsendeprogramm MOE / GUS (außer Deutschen Schulen und Spezialabteilungen): 25 Wochenstunden à 45 Minuten
- Entsendeprogramm Türkei, Anadolu-Schulen: 25 Wochenstunden à 45 Minuten
Sondervereinbarung für BPLK und ADLK:
- Istanbul Lisesi – Sondervereinbarung gemäß Personalstatut von 1986 in Verbindung mit den türkischen Verträgen): 25 Wochenstunden à 45 Minuten
Ortslehrkräfte vereinbaren ihre Unterrichtsverpflichtung im Rahmen der gemeinsamen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Schulträger.
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Die Vertragsdauer einer Lehrkraft im Ausland kann unterschiedlich lang sein, je nach Weg und Laufbahn:
- Auslandsdienstlehrkraft: Grundvertrag drei Jahre, mögliche Verlängerung drei Jahre; Verlängerung bei Funktionsstellen zwei Jahre
- Bundesprogrammlehrkraft: Grundvertrag zwei Jahre (evt. auch nur ein Jahr), Verlängerung bis maximal sechs Jahre
- Landesprogrammlehrkraft: Grundvertrag ein Jahr, Verlängerung bis zu maximal sechs Jahre
- Ortslehrkraft: je nach Vereinbarung mit dem örtlichen Schulträger
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Auslandsdienstlehrkräfte, Bundesprogrammlehrkräfte und Landesprogrammlehrkräfte nehmen vor ihrem Auslandseinsatz an Vorbereitungsmaßnahmen der ZfA teil, die aus einem Lehrgang im Inland und Maßnahmen im Ausland besteht.
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Der 2003 gegründete Weltverband Deutscher Auslandsschulen e. V. (WDA) vertritt die freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen und fasst ihre Einzelstimmen zu einer starken Stimme zusammen. Dazu bündelt der WDA das Wissen der vielen lokalen Experten zu einem globalen Netzwerk. Der Verband unterstützt die Deutschen Auslandsschulen bei ihren Aufgaben und fördert ihre Projekte mit gezielten Dienstleistungen. Zu den Angeboten des WDA gehört auch das Portal lehrer-weltweit.de.
Der Weltverband vertritt gemeinsame Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den fördernden Stellen. Er ist wichtiger Ansprechpartner der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und gestaltet diese zugleich aktiv mit. Der Weltverband hat 137 Mitglieder, davon 114 anerkannte Deutsche Auslandsschulen; rund 83 Prozent der Schüler Deutscher Auslandsschulen insgesamt besuchen WDA-Mitgliedsschulen (Stand: Januar 2020).
Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des Verbands.
Abhängig vom Schulstandort ist es wichtig, frühzeitig mit der Wohnungssuche im Ausland zu beginnen. Die Auslandsschulen bieten dabei in der Regel Informationen und Unterstützung an. Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte erhalten von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Zuschüsse zu den Umzugskosten und zur Miete am Dienstort. Ortslehrkräfte können je nach Schule, Sitzland und individueller Vereinbarung unterschiedliche finanzielle und organisatorische Unterstützung durch den Schulträger erhalten.
Dieses Gremium ist ein vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLAschA) eingesetzter Unterausschuss, dem ein Vertreter des Auswärtigen Amts (AA), zwei Vertreter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und drei Vertreter der Länder angehören. Der ZA ist verantwortlich für die Regelungen und die Gestaltung des Deutschen Sprachdiploms (DSD) der Kultusministerkonferenz.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen betreut mit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 50 Fachberatern die schulische Arbeit im Ausland. Weltweit werden rund 1.300 Schulen, darunter ca. 136 Deutsche Auslandsschulen, die überwiegend in privater Trägerschaft geführt werden, personell und finanziell gefördert.
Die Zentralstelle steht unter Fachaufsicht des Auswärtigen Amts. Sie ist Teil des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten. Mit ihrer Arbeit verwirklicht die ZfA weltweit zentrale Ziele der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik: Begegnung mit der Kultur und Gesellschaft des Sitzlandes, schulische Versorgung deutscher Kinder im Ausland, Förderung der deutschen Sprache sowie Stärkung des Studien- und Wirtschaftsstandortes Deutschland. Außerdem unterstützt die ZfA Neugründungen von Schulen mit deutschem Profil im Ausland. Die Zentralstelle ist darüber hinaus einer der Träger der Initiative „Schule: Partner der Zukunft“ (PASCH). Weiterführende Informationen zur ZfA finden sich hier.
Die ZfA vermittelt Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte ins Ausland; sie koordiniert zudem den Einsatz von Landesprogrammlehrkräften. Mehr zur Vermittlung als Lehrkraft ins Ausland erfahren Sie hier.
Die laufenden monatlichen Zuwendungen für vermittelte Lehrkräfte im Ausland sollen eine angemessene Lebensführung im Sitzland der jeweiligen Schule ermöglichen und Kosten berücksichtigen, die aufgrund der Vermittlung entstehen (wie Reisen und Umzug). Um Zuwendungen erhalten zu können, muss ein Dienstvertrag mit einer ausländischen Bildungseinrichtung oder der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen bestehen. Bei Auslandsdienstkräften und verbeamteten Bundesprogrammlehrkräften müssen zudem die Beurlaubung durch den Dienstherrn erfolgt sein und ein sogenannter Vermittlungsbescheid vorliegen. Landesprogrammlehrkräfte sind unter Fortzahlung ihrer Bezüge beurlaubt; sie erhalten einmalige Zuwendungen für Reise- und Umzugskosten.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sind die geltenden Richtlinien und finanziellen Leistungen detailliert dargestellt.
Mehr zur Vermittlung als Lehrkraft ins Ausland erfahren Sie hier.