Der WDA und die Deutschen Auslandsschulen arbeiten mit verschiedenen Hochschulen zusammen, um angehenden Lehrern Praktika im Ausland zu ermöglichen. Studieren Sie an einer Partnerhochschule des WDA? Dann kontaktieren Sie dort Ihren Ansprechpartner.
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Praktika an Deutschen Schulen im Ausland
Auslandserfahrung lässt sich auch schon im Studium sammeln. Lehramts- und DaF-Studierende können Lehramts- oder Unterrichtpraktika an den Deutschen Auslandsschulen (DAS) absolvieren. An vielen Auslandsschulen sind zum Beispiel auch Anerkennungspraktika für angehende Erzieher möglich.
Vielfältige Möglichkeiten
Viele Deutsche Schulen im Ausland bieten Praktika an. Die Voraussetzungen und Anforderungen sind sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich daher direkt bei den jeweiligen Schulen. In den Schulprofilen der WDA-Mitgliedsschulen erfahren Sie mehr und finden den richtigen Ansprechpartner.
Partnerschaft mit Hochschulen
Der WDA und die Deutschen Auslandsschulen arbeiten mit mehreren Hochschulen in Deutschland zusammen. Das gemeinsame Ziel: Lehramtsstudierenden während ihrer Ausbildung ein Praktikum im Ausland zu ermöglichen.
Stipendien für Praktika im Ausland
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet angehenden Pädagogen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, verschiedene Fördermöglichkeiten. Der DAAD ist Partner im Netzwerk des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen (WDA). Wer einen Praktikumsplatz an einer Deutschen Auslandsschule (DAS) erhalten hat, kann seinen Förderantrag direkt beim DAAD-Referat ST41 - Internationaler Praktikantenaustausch stellen.
Darüber hinaus ist es möglich, ein Praktikum an einer der rund 1.700 Sprachdiplom-Schulen oder den sogenannten FIT-Schulen zu absolvieren. Praktikanten an diesen Schultypen der PASCH-Initiative können ein PROMOS-Stipendium des DAAD erhalten - wenn die jeweilige Hochschule einen solchen Auslandsaufenthalt fördert.
Anerkennung von Praktika im Ausland
Ein Stipendium kann eine wichtige Unterstützung für Ihr Auslandspraktikum sein. Ebenso wichtig dürfte auch die Anerkennung der gesammelten Erfahrungen für Ihr Studium sein. Klären Sie daher frühzeitig, ob und in welchem Umfang Ihr Lehramts- oder Unterrichtspraktikum im Ausland anerkannt wird. Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Informieren Sie sich an Ihrer Hochschule und über die Kultusbehörden Ihres Bundeslandes.
Es ist auch möglich, einen Teil des Vorbereitungsdienstes im Ausland zu absolvieren. Entsprechend einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) können Sie sich unter Umständen die Hälfte der Zeit der Ausbildung im Ausland anrechnen lassen. Mindesten die Hälfte des Vorbereitungsdienstes sollte im Inland absolviert werden. Wenden Sie sich aufgrund der unterschiedlichen Regelungen und Bedingungen der Bundesländer in jedem Fall an das zuständige Prüfungsamt, um diese Frage zu klären. Den KMK-Beschluss zu den Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes können Sie hier herunterladen.