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Vermittlung als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) vermittelt und betreut Sie als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK). Diese Laufbahn steht Lehrkräften offen, die nicht dem Landesschuldienst angehören, aber auch verbeamteten und unbefristet tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräften im Landesschuldienst. Die Be­wer­bung erfolgt direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). So­fern Sie im in­ner­deut­schen Schul­dienst be­schäf­tigt sind, be­nö­ti­gen Sie ei­ne Frei­stel­lungs­zu­sa­ge Ih­res Dienstherrn.

Unten finden Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Einsatzgebiete sowie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Bundesprogrammlehrkräfte.

Ihr Profil

  • Sie haben das zweite Staatsexamen für das Lehramt in Deutschland abgelegt (oder vergleichbare, anerkannte Abschlüsse)
  • Auch mit einem Magister/Master mit dem Hauptfach Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder einem Abschluss in Linguistik mit Hauptfach DaF können Sie sich bewerben; die Examensnote sollte mindestens überdurchschnittlich sein.
  • Sie haben bei Dienstantritt noch nicht das 61. Lebensjahr vollendet. Bitte beachten Sie eine hinreichende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der EU.
  • Ihr Lebensmittelpunkt ist in Deutschland.

Ihre Lehrbefähigung und Fächer

Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II:

  • mit den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache und Beifächern wie Geschichte, Erdkunde, Musik
  • mit Mathematik und/oder Naturwissenschaften oder Informatik (MINT)
  • in geringem Umfang an Lehrkräften aus dem berufsbildenden Bereich (kaufmännische und gewerblich-technische Ausrichtung) für die duale Berufsausbildung und die Fachoberschule

Aber auch Lehrkräfte mit anderen Fächerkombinationen, Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I sowie Grund- und Hauptschullehrkräfte werden gesucht. Aktuelle Stellenangebote für Bundesprogrammlehrkräfte finden Sie auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.

Was Sie noch wissen sollten

  • Aus förderungsrechtlichen Gründen können Bundesprogrammlehrkräfte nicht weltweit in allen Regionen und Großräumen eingesetzt werden.
  • Für nichtdeutsche Staatsangehörige der Europäischen Union ist eine Vermittlung regelmäßig nur innerhalb der EU-Staaten möglich. Eine Vermittlung in andere Staaten ist aus pass-, aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Gründen häufig nicht möglich.
  • Ein Ortslehrkraftvertrag kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Bundesprogrammlehrkraft umgewandelt werden. Ein Vertrag als Bundesprogrammlehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft umgewandelt werden.
  • Verbeamtete und unbefristet angestellte Lehrkräfte müssen ihre Bewerbung grundsätzlich auf dem Dienstweg vorlegen. Die Länder behalten sich die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung vor.

Das Spektrum der schulischen Einrichtungen im Ausland, an denen vermittelte Lehrer unterrichten, ist sehr breit. Neben den Deutschen Auslandsschulen vermittelt die ZfA auch Lehrkräfte an weitere geförderte schulische Einrichtungen im Ausland, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, der Türkei sowie an Schulen in Asien und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Einen Überblick über diese meist staatlichen Schulen erhalten Sie auf der Weltkarte auf www.pasch-net.de. Das Verzeichnis aller WDA-Mitgliedsschulen mit Schulprofilen finden Sie hier.

Die Einsatzgebiete für BPLK wurden in Großräume eingeteilt, die bei der Bewerbung von Bedeutung sind:

  • Mittel-/Südamerika 
  • Südeuropa, Türkei 
  • Mittel-/Osteuropa 
  • Fernost 
  • Nahost 
  • Zentralasien
  • Afrika 

Die größte Chance, als Lehrkraft ins Ausland vermittelt zu werden, haben Sie, wenn Sie sich für möglichst viele Großräume zur Verfügung stellen. Prüfen Sie daher zunächst, ob eine Vermittlung weltweit angestrebt wird. Sollten Sie bestimmte Gebiete ausschließen wollen, orientieren Sie sich bitte an den aufgeführten Großräumen, von denen Sie maximal zwei ablehnen können.

Diese Unterlagen werden benötigt

Senden Sie bitte folgende Unterlagen an die ZfA:

  • ein Bewerbungsanschreiben (nicht handschriftlich; gilt auch für tabellarischen Lebenslauf)
  • ein tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)
  • ggf. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
  • ausgefüllter Personalbogen (Verwenden Sie bitte den Personalbogen BPLK, der als Word-Dokument auf www.auslandsschulwesen.de/bplk zur Verfügung steht.)
  • beglaubigte Zeugniskopien des ersten und zweiten Staatsexamens oder vergleichbarer anerkannter Abschlüsse und weiterer Qualifikationen (Promotion etc.)
  • die unterschriebenen Erklärungen zum Datenschutz und zum Gesundheitszustand
  • bei verbeamteten oder unbefristet angestellten Lehrkräften: Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde, dass Sie im Fall einer erfolgreichen Vermittlung im öffentlichen Interesse beurlaubt werden

Voraussetzung für Ihre Vermittlung an eine in einem gesundheitsgefährdenden Gebiet liegende Auslandsschule ist Ihre gesundheitliche Eignung und die Ihrer mitausreisenden Familienangehörigen. Diese Eignung wird in einer von Ihnen zu veranlassenden Untersuchung gemäß der Handlungsanleitung G 35 der Berufsgenossenschaften festgestellt und bescheinigt („Tropentauglichkeit“). Die Bescheinigung ist der ZfA vorzulegen. Bei einer Vertragsverlängerung bedarf es keiner erneuten Eignungsuntersuchung. Aus diesem Grund wird darum gebeten, bereits bei der Bewerbung auch die beigefügten Fragen über den Gesundheitszustand des Bewerbers und der mit Ihnen ausreisenden Angehörigen zu beantworten.

Im Vermittlungsfall ist zudem ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen.

Online-Registrierung

Sie können sich auch mit persönlicher Benutzerkennung, Passwortabsicherung und Datenverschlüsselung vorab in der ZfA-Datenbank registrieren. Auch in diesem Fall benötigt die ZfA genannten Unterlagen auf dem Postweg. Die Registrierung ist erst vollständig, wenn alle Unterlagen bei der ZfA eingegangen sind und in der Datenbank ergänzt wurden. 

Bewerben Sie sich jetzt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen für die BPLK-Laufbahn.

Auswahlverfahren

Nach Eingang der Bewerbung prüft die ZfA die Unterlagen auf Vollständigkeit und die angegebenen Lehrbefähigungen sowie die Angaben zur geografischen Einsatzbereitschaft. Sind die Voraussetzungen für eine Vermittlung nicht erfüllt, sendet die ZfA die Unterlagen zurück.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie eine Einladung zum Auswahlverfahren. Dieses Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Teil und einem Gespräch. Fahrt- und Übernachtungskosten, die Ihnen durch das Auswahlverfahren entstehen, trägt die ZfA im Rahmen der gültigen Erstattungssätze.

Über den Ausgang des Auswahlverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Erst wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, kann eine Vermittlung erfolgen. Verbeamtete und fest angestellte Lehrkräfte nehmen nicht am Auswahlverfahren teil.

Auswahl durch die Schulleitung

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Deutschen Auslandsschulen haben die Möglichkeit, mittels eines geschützten Online-Zugangs direkt auf die Bewerberdatenbank der ZfA zuzugreifen und für ihre Schule geeignete Lehrkräfte zu suchen und auszuwählen. Die Schulleiterinnen oder Schulleiter setzen sich mit Ihnen in Verbindung und unterbreiten Ihnen ggf. ein Angebot. Nach Vorliegen einer verbindlichen Zusage durch die Lehrkraft prüft die ZfA die Auswahl und stimmt in der Regel dem Abschluss des Dienstvertrages mit der Schule zu. Erteilt die ZfA keine Zustimmung, werden die Schule und die Lehrkraft davon - ohne Angabe von Gründen - unterrichtet.

Auswahl durch die ZfA

Für bestimmte Schulen – insbesondere für staatliche Schulen in Mittel- und Osteuropa, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der Türkei und Asien – erfolgt die Auswahl durch die ZfA.

Was Sie noch wissen sollten

  • Bereits ausgewählte Lehrkräfte sind für jede weitere Bewerberauswahl gesperrt.
  • Die ZfA löscht die Daten einer Lehrkraft auf deren Wunsch hin oder auf Wunsch der obersten Dienstbehörde und nach Ablauf des Freistellungszeitraums.  
  • Sollte die verbindliche Zusage, eine konkrete Stelle anzutreten, im Nachhinein zurückgenommen werden, erfolgt zum Zeitpunkt der Absage eine Vermittlungssperre für die Dauer von zwölf Monaten.
  • Die ZfA und die Schulen erwarten, dass Sie die Sprache des Sitzlandes der Schulen in angemessener Zeit erlernen. Handelt es sich um eine besonders schwierige Sprache, sollten Sie sich ausreichende Kenntnisse der gängigen europäischen Verkehrssprache und zumindest Grundkenntnisse der Landessprache aneignen.

Beratung und Vorbereitung

Im Falle der Vermittlung an eine Schule im Ausland werden Sie im Rahmen eines Beratungstages und eines Vorbereitungslehrgangs auch über die finanziellen und organisatorischen Fragen informiert.

Hintergrund: Deutsches Auslandsschulwesen

Das deutsche Auslandsschulwesen ist integraler Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Als Lehrkraft im Ausland sind Sie somit auch ein Botschafter Deutschlands.

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Test für Bewerber/innen

Ob als Lehrer, Erzieher oder Fachkraft in der Verwaltung - die Deutschen Auslandsschulen bieten vielfältige Karrierechancen. Unser Test hilft Ihnen, sich zu orientieren.

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