Ihr Weg als ADLK
Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) vermittelt und betreut Sie als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK). Diese Laufbahn steht Ihnen offen, wenn Sie als Lehrkraft im Landesschuldienst verbeamtet oder unbefristet angestellt sind. Die Bewerbung erfolgt zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde). Für Schulleitungen und andere Funktionsstellen sind besondere Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorgesehen.
Unten finden Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Einsatzgebiete sowie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Auslandsdienstlehrkräfte.
Ihr Profil
- Sie sind im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt.
- Sie haben die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt.
- Sie haben bei Dienstantritt noch nicht das 61. Lebensjahr vollendet. Bitte beachten Sie eine hinreichende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren.
- Sie werden von Ihrem Dienstherrn für eine Vermittlung im Ausland freigestellt.
- Sie und Ihre mitausreisenden Familienmitglieder/anerkannte Lebenspartner sind gesundheitlich für den Auslandsaufenthalt geeignet.
Ihre Lehrbefähigung und Fächer
Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II:
- mit den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache und Beifächern wie Geschichte, Erdkunde, Musik
- mit Mathematik und/oder Naturwissenschaften oder Informatik (MINT)
- in geringem Umfang an Lehrkräften aus dem berufsbildenden Bereich (kaufmännische und gewerblich-technische Ausrichtung) für die duale Berufsausbildung und die Fachoberschule
Aber auch Lehrkräfte mit anderen Fächerkombinationen, Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I sowie Grund- und Hauptschullehrkräfte werden gesucht. Aktuelle Stellenangebote für Auslandsdienstlehrkräfte finden Sie auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Was Sie noch wissen sollten
- Beurlaubte Lehrkräfte können sich erst nach Beendigung ihrer Beurlaubung bewerben. Diese Einschränkung gilt nicht für Lehrkräfte im „Sabbatjahr“.
- Zweitbewerber müssen sich zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung erneut zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben.
- Für nichtdeutsche Staatsangehörige der Europäischen Union kann eine Vermittlung nur innerhalb der EU-Staaten erfolgen. Eine Vermittlung in andere Staaten ist aus pass-, aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Gründen regelmäßig nicht möglich.
- Ein Vertrag als Bundesprogramm- oder Ortslehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft umgewandelt werden.
Das Spektrum der schulischen Einrichtungen im Ausland, an denen vermittelte Lehrer unterrichten, ist sehr breit. Neben den Deutschen Auslandsschulen vermittelt die ZfA auch Lehrkräfte an weitere geförderte schulische Einrichtungen im Ausland, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, der Türkei sowie an Schulen in Asien und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Einen Überblick über diese meist staatlichen Schulen erhalten Sie auf der Weltkarte auf www.pasch-net.de. Das Verzeichnis aller WDA-Mitgliedsschulen mit Schulprofilen finden Sie hier.
Die Einsatzgebiete wurden in neun Großräume eingeteilt, die bei der Bewerbung von Bedeutung sind:
- Nordamerika
- Mittel-/Südamerika
- West-/Nordeuropa
- Südeuropa, Türkei
- Mittel-/Osteuropa
- Fernost/Australien
- Zentralasien
- Nahost
- Afrika
Die größte Chance, als Lehrkraft ins Ausland vermittelt zu werden, haben Sie, wenn Sie sich für möglichst viele Großräume zur Verfügung stellen. Prüfen Sie daher zunächst, ob eine Vermittlung weltweit angestrebt wird. Sollten Sie bestimmte Gebiete ausschließen wollen, orientieren Sie sich bitte an den aufgeführten Großräumen, von denen Sie maximal zwei ablehnen können.
So läuft die Bewerbung ab
Nur der Dienstherr bzw. der Arbeitgeber (in der Regel das Bundesland) kann entscheiden, ob für die Freistellung und die Beurlaubung für einen Einsatz im Ausland die erforderliche Eignung vorliegt. Er trifft seine Entscheidung in der Regel im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung, in die die Ergebnisse eines Unterrichtsbesuchs einfließen. Deshalb muss die Bewerbung auf dem Dienstweg eingereicht werden.
Folgendes ist zu beachten:
- Die Bewerbung wird bei der Schulleitung eingereicht.
- Die Schulleitung reicht die Bewerbung an die zuständige übergeordnete Schulbehörde (Heimatschulbehörde) weiter.
- Die zuständige Behörde prüft die Bewerbung und nimmt dazu Stellung.
- Der inländische Dienstherr gibt Sie für eine Bewerbung in den Auslandsschuldienst frei, sofern Sie sich im inländischen Schuldienst bewährt haben und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Ihre Unterlagen werden mit dem Hinweis, von welchem Zeitpunkt an Sie als Auslandsdienstlehrkraft zur Verfügung stehen (Freistellungsvermerk), an die ZfA weitergeleitet. Von dort erfolgen eine Eingangsbestätigung und die Feststellung, dass Sie in das Vermittlungsverfahren aufgenommen werden.
Bewerbungsfristen werden von der ZfA nicht vorgegeben, landesrechtliche Regelungen können dagegen Terminvorgaben beinhalten. Bitte beachten Sie hierzu die Mitteilungsblätter Ihres Bundeslandes oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Diese Unterlagen werden benötigt
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg ein:
- ein tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)
- ggf. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
- ausgefüllter Personalbogen (Verwenden Sie bitte den Personalbogen ADLK, der Ihnen als Word-Dokument auf www.auslandsschulwesen.de/adlk zur Verfügung steht.)
Voraussetzung für Ihre Vermittlung an eine in einem gesundheitsgefährdenden Gebiet liegende Auslandsschule ist Ihre gesundheitliche Eignung und die Ihrer mit Ihnen ausreisenden Familienangehörigen. Diese Eignung wird in einer von Ihnen zu veranlassenden Untersuchung gemäß der Handlungsanleitung G 35 der Berufsgenossenschaften festgestellt und bescheinigt („Tropentauglichkeit“). Die Bescheinigung ist der ZfA vorzulegen. Bei einer Vertragsverlängerung bedarf es keiner erneuten Eignungsuntersuchung. Aus diesem Grund wird darum gebeten, bereits bei der Bewerbung auch die beigefügten Fragen über den Gesundheitszustand des Bewerbers und der mit Ihnen ausreisenden Angehörigen zu beantworten.
Bewerben Sie sich jetzt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen für die ADLK-Laufbahn.
Einsatz an einer Europäischen Schule
Wenn Sie als Lehrkraft oder als Erzieherin/Erzieher analog zur Vermittlung von ADLK für den Dienst an einer Auslandsschule bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) registriert sind, kommt für Sie auch der Einsatz an einer der 13 offiziellen Europäischen Schulen infrage. Die Vermittlung für Erzieherinnen/Erzieher und Primarstufenlehrkräfte erfolgt über die deutsche Inspektorin für den Primarbereich, Birgit Schumacher und die Vermittlung für Sekundarstufenlehrkräfte über den deutschen Inspektor für den Sekundarbereich, Stefan Walz.
Schulleitung, Fachberatung, Koordination sowie Prozessbegleitung stellen im deutschen Auslandsschuldienst herausgehobene Aufgaben dar, für die besondere Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorgesehen sind. Nur diese Stellen werden regelmäßig ausgeschrieben. Bewerbungen müssen sich daher explizit auf diese Ausschreibungen beziehen. Das Bewerbungsprofil muss den in der Ausschreibung aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Voraussetzungen und Einsatzbereiche
Für eine Funktionsstelle kommen in der Regel nur Lehrkräfte in Frage, die
- zuvor schon einmal als Auslandsdienstlehrkraft vermittelt waren
- im Landesschuldienst bereits in einer Besoldungsgruppe ab A 15 oder in einer vergleichbaren Entgeltgruppe eingestuft sind
- bereits im innerdeutschen Landesschuldienst eine Funktionsstelle innehaben
Auslandsdienstlehrkräfte können neben Ihrer Unterrichtsverpflichtung insbesondere in folgenden Bereichen fachlicher und strukturtragender Aufgaben eingesetzt werden:
- Leitungsaufgaben
- Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Studien- und Berufsberatung
- Fachleitung für Deutsch als Fremdsprache und für deutschsprachigen Fachunterricht
- Fachberatung / Koordination
Auswahl der Bewerber
Aus dem Bewerberkreis für Schulleitungen werden für die abschließende Entscheidung in der Regel vorab drei Bewerberinnen ausgewählt. Eine Auswahlkommission von Vertretern des Auswärtigen Amts, der Kultusministerkonferenz, der Länder und der ZfA trifft eine endgültige Auswahlentscheidung, die durch das Einvernehmen des jeweiligen Schulträgers mitgetragen werden muss.
Für Fachberatungs- und Koordinierungstätigkeiten sowie Prozessbegleitung treffen diese Auswahlentscheidungen Vertreter des Auswärtigen Amts, der Kultusministerkonferenz, der Länder und der ZfA, unter Beteiligung des Personalrates des Bundesverwaltungsamtes.
Interessenten für herausgehobene Funktionstätigkeiten im Ausland können sich telefonisch bei der ZfA oder bei ihrer Landesbehörde zu den erforderlichen Verfahrensschritten erkundigen oder sich online informieren.
Schauen Sie sich aktuelle Stellenangebote für Schulleiter/innen auf der Website der ZfA an.
Auswahl durch die Schulleitung
Die Bewerberauswahl für vermittelte Stellen an Deutschen Auslandsschulen erfolgt in der Regel online durch die Schulleiter/innen. Diese haben die Möglichkeit, durch einen geschützten Zugang im Internet direkt auf die Bewerberdatenbank der ZfA zuzugreifen und die am besten für die Schule geeigneten Bewerber/innen zu suchen und auszuwählen. Die Schule nimmt Kontakt zu Ihnen auf; nach Ihrer verbindlichen Zusage prüft die ZfA die Auswahl und stimmt dem Abschluss eines Dienstvertrages mit der Schule zu. Erteilt die ZfA keine Zustimmung, werden Schulen und Lehrkraft davon – ohne Angabe von Gründen – unterrichtet.
Auswahl durch die ZfA
Für bestimmte Schulen – insbesondere für staatliche Schulen in Mittel- und Osteuropa, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der Türkei und Asien – erfolgt die Auswahl durch die ZfA. Im Rahmen dieses Verfahrens kann die ZfA Datensätze bereits ausgewählter Lehrkräfte – zeitlich befristet – sperren, so dass die Datensätze für diesen Zeitraum nur der ZfA zur Verfügung stehen. Dies gilt auch, wenn sich Bewerber parallel zu einer laufenden Bewerbung zusätzlich auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle bewerben.
Was Sie noch wissen sollten
- Die ZfA löscht die Daten einer Lehrkraft auf deren Wunsch hin oder auf Wunsch der obersten Dienstbehörde und nach Ablauf des Freistellungszeitraums.
- Sollte die verbindliche Zusage, eine konkrete Stelle anzutreten, im Nachhinein zurückgenommen werden, erfolgt zum Zeitpunkt der Absage eine Vermittlungssperre für die Dauer von zwölf Monaten.
- Die ZfA und die Schulen erwarten, dass Sie die Sprache des Sitzlandes der Schulen in angemessener Zeit erlernen. Handelt es sich um eine besonders schwierige Sprache, sollten Sie sich ausreichende Kenntnisse der gängigen europäischen Verkehrssprache und zumindest Grundkenntnisse der Landessprache aneignen.
Beratung und Vorbereitung
Im Falle der Vermittlung an eine Schule im Ausland werden Sie im Rahmen eines Beratungstages und eines Vorbereitungslehrgangs auch über die finanziellen und organisatorischen Fragen informiert. Nach Dienstbeginn erfolgen weitere Vorbereitungen in Ihrer Einsatzregion.