Arbeitsbeginn
1. August 2026
Zum 1. August 2026 sucht die Deutsche Schule (DSG) eine engagierte Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) mit großer Fakultas in einer Gesellschaftswissenschaft, vorzugsweise Geographie. Zusätzlich wird die Befähigung für den bilingualen Unterricht in französischer Sprache vorausgesetzt. Das weitere Unterrichtsfach ist flexibel wählbar.
Arbeitsbeginn
1. August 2026
Bewerbungsfrist
15. Oktober
Arbeitszeit
25,5 Unterrichtsstunden
Anstellungsdauer
3 Jahre, Option auf Verlängerung um 3+2 Jahre
Laufbahn
Einsatzfeld(er)
Schule
Abschluss
1. Staatsexamen (Lehramt)
2. Staatsexamen (Lehramt)
Lehrbefähigung
Sek 1
Sek 2/Gymnasium
Fächer
Geographie
Geschichte
Sozialkunde/Politik
Näheres zu den Leistungen und finanziellen Regelungen für vermittelte Lehrkräfte im Ausland erfahren Sie auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Die DSG bietet ein umfassendes Bildungsangebot, das bereits im Kindergartenalter (ab drei Jahren) beginnt und bis zum Deutschen Internationalen Abitur reicht. Insgesamt betreuen 90 Angestellte – darunter 51 Lehrkräfte, 30 Erzieher*innen und 7 Verwaltungsmitarbeiter*innen – rund 440 Schüler*innen aus über 20 Nationen sowie ca. 600 externe Kinder und Jugendliche, die in den Deutschkursen der Sprachkursabteilung unterrichtet werden.
Die Unterrichtssprache ist überwiegend Deutsch. Ein großer Teil der Schüler*innen sind deutsche Muttersprachler, daneben gibt es viele, die aus dem lokalen frankophonen oder dem internationalen Umfeld stammen. Die Schule bietet deshalb auch einen bilingual deutsch-französischen Bildungsgang an, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Beide Bildungswege – deutsch und deutsch-französisch – führen zum Deutschen Internationalen Abitur.
Mit der Fertigstellung des Hauptgebäudes 2007 und dem Erweiterungsbau Anfang 2022 verfügt die DSG über einen modernen Campus mit 10.000 m² Fläche und technischer Ausstattung auf aktuellem Stand.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ist für die Auswahl und Vermittlung von Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) an die Deutschen Auslandsschulen zuständig. Die Bewerbung erfolgt zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde) – sie entscheidet, ob Sie für den Auslandsdienst beurlaubt werden. Die zuständige Schulbehörde leitet die Unterlagen anschließend an die ZfA weiter. Von dort erfolgen eine Eingangsbestätigung und die Feststellung, dass Sie in das Vermittlungsverfahren aufgenommen werden. Ihre Unterlagen werden dann in der Bewerberdatenbank der ZfA gespeichert. Durch einen geschützten Online-Zugang können die Schulleiter der Deutschen Auslandsschulen auf diese Datenbank zugreifen und für ihre Schule geeignete Lehrkräfte suchen und auswählen. Interessierte Schulleiter setzen sich dann ggf. mit Ihnen in Verbindung. Nach Vorliegen einer verbindlichen Zusage durch die Lehrkraft prüft die ZfA die Auswahl und stimmt in der Regel dem Abschluss des Dienstvertrages mit der Schule zu.
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf lehrer-weltweit.de. Vielen Dank!