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Fragen und Antworten

Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)

Welche Anforderungen gibt es für ADLK?

Die ZfA kann Sie aus dem inländischen Schuldienst ins Ausland vermitteln, wenn Sie als Lehrkraft verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt sind. Ihr Dienstherr muss Sie dafür freistellen. Sie müssen die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben. Wünschenswert sind Erfahrungen in der gymnasialen Oberstufe und in Abiturprüfungen sowie Fachkenntnisse auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF) und des deutschsprachigen Fachunterrichts (DFU). Bei Vermittlung in ein gesundheitsgefährdendes Gebiet muss ein Nachweis über Ihre gesundheitliche Eignung vorliegen.

Wie und wo kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung für eine Vermittlung als ADLK ist in zweifacher Ausführung bei Ihrer Schulleitung einzureichen, da der Dienstherr über eine Freistellung entscheiden muss. Ihre Schule reicht die Bewerbung danach an Ihre Heimatschulbehörde weiter, welche wiederum die Bewerbungsunterlagen inklusive Freistellungsvermerk an die ZfA weiterleitet. Im Anschluss wird Ihre Bewerbung in die Online-Datenbank der ZfA eingestellt, auf die Schulleiter im Ausland zugreifen können.

Wie sieht der Auswahlprozess aus?

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Deutschen Auslandsschulen können auf die Bewerberdatenbank der ZfA zugreifen und sich mit Ihnen in Verbindung zu setzten. Liegt ein Angebot der Schulleitung und Ihre verbindliche Zusage vor, prüft die ZfA die Auswahl und stimmt in der Regel dem Abschluss des Dienstvertrages zu. Für bestimmte Schulen, insbesondere für staatliche Schulen in Mittel- und Osteuropa, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der Türkei und Asien, erfolgt die Auswahl durch die ZfA.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Ja. Sie müssen die Tätigkeit als ADLK vor Vollendung des 61. Lebensjahrs beginnen. Dies ist bedingt durch die angestrebte Verweilzeit von maximal sechs Jahren. Sie sollten eine hinreichende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren beachten und die Bewerbung bis zu ein Jahr vorher einreichen.

Wie lange kann ich als ADLK im Ausland bleiben?

In der Regel wird der Dienstvertrag mit dem Schulträger für drei Jahre abgeschlossen. Der Vertrag kann um weitere drei Jahre bis zu einer Höchstdauer von sechs Jahren verlängert werden. Hierfür ist die Zustimmung der Schule, der ZfA und des Dienstherrn erforderlich. Für Funktionsstellen wie die Schulleitung ist eine Verlängerung um weitere zwei Jahre auf insgesamt acht Jahre möglich.

Welche Zuwendungen erhalte ich als ADLK?

Die Zuwendungen für ADLK unterteilen sich in Inlandszuwendungen, Auslandszuwendungen und Zuwendung zu den Umzugs-, Reise-, Kindergarten-, Schul- und Gesundheitskosten. Im Falle der Vermittlung an eine Schule im Ausland werden Sie im Rahmen eines Beratungstages und eines Vorbereitungslehrgangs auch über die finanziellen Fragen informiert.

Kann ich mehrmals als ADLK ins Ausland gehen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen: Sie müssen sich bei Ihrer ersten Tätigkeit im Ausland bewährt haben; zwischen der Rückkehr in den Inlandsschuldienst und dem erneuten Austritt müssen Sie mindestens drei Kalenderjahre im innerdeutschen Schuldienst tätig sein (zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zwei); aus Ihrer Arbeit muss hervorgehen, dass Sie für die Aufgaben im Ausland besonders geeignet sind. Drittbeurlaubungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

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