Menü

Hinweis

Diese Funktion befindet sich momentan im Aufbau
und wird für Sie demnächst verfügbar sein.

Fragen und Antworten

Ortslehrkräfte (OLK) und Ortskräfte (OK)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Bei Ortslehrkräften handelt es sich um Lehrkräfte mit einer deutschen Lehrbefähigung oder der eines anderen Staates. Sie werden nicht durch die ZfA vermittelt, sondern direkt von den Schulen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts eingestellt. Ortskräfte sind weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von den Schulen beschäftigt werden, wie zum Beispiel Verwaltungspersonal und Erzieher. Sie sollten einen entsprechenden Abschluss mitbringen oder sonstige pädagogische und nichtpädogische Qualifikationen. Grundkenntnisse in der Landessprache oder eventuell angebotenen zweiten Unterrichtssprache im Sitzland der Schule werden ebenfalls erwartet.

Wie und wo kann ich mich bewerben?

Für eine Tätigkeit als Orts(lehr)kraft können Sie sich direkt bei den einzelnen Schulen bewerben.

Wie sieht der Auswahlprozess aus?

Die Schule nimmt nach Eingang Ihrer Bewerbung und Ablauf der Bewerbungsfrist Kontakt mit Ihnen auf. Die Auswahlgespräche führt in der Regel der Schulleiter. Wurden Ihre Daten in die Bewerberdatenbank der ZfA aufgenommen, so kann die Schulleitung darauf zugreifen und geeignete Bewerber auswählen und kontaktieren.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein, für Ortslehrkräfte und Ortskräfte gibt es keine Altersbeschränkung. Je nach Personalbedarf und Voraussetzungen des Bewerbers, können Stellen in dieser Laufbahn daher sogar über das Rentenalter hinaus besetzt werden.

Wie lange kann ich als OLK oder OK arbeiten?

Das ist unterschiedlich und hängt von der Stelle und dem Bedarf ab.

Welche Zuwendungen erhalte ich als OLK oder OK?

Generell gilt, dass Sie als Orts(lehr)kraft den landesüblichen Gesetzen unterliegen. Je nach Vertrag und Schule gewährt der Arbeitgeber Zuschüsse etwa zur Auslandskrankenversicherung. Kosten für Schule und Kindergarten Ihrer Kinder werden je nach Arbeitgeber gar nicht, teilweise oder komplett übernommen. Das gleiche gilt für Ausgaben wie Reise- und Mietkosten. Genauere Informationen gehen aus der jeweiligen Stellenausschreibung oder aus dem Austausch mit der verantwortlichen Schule hervor.

Kann ich mehrmals als OLK oder OK ins Ausland gehen?

Nach Ablauf des mit dem Schulträger geschlossenen Vertrages können Sie sich frei an anderen Schulen im Ausland bewerben ohne vorher in den inländischen Schuldienst zurückkehren zu müssen.

Public Value

Erfahren Sie, was die Deutschen Auslandsschulen wertvoll macht. Seit Generationen, für Generationen.

Mehr Infos