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Anstellung als Ortslehrkraft (OLK) und Ortskraft (OK)

Ortslehrkräfte (OLK) werden nicht durch die ZfA vermittelt, sondern direkt von den Schulen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts eingestellt. Neben OLK beschäftigen die Schulen auch Erzieher und weiteres pädagogisches Fachpersonal sowie Fachkräfte und Mitarbeiter in der Verwaltung. Sie werden zur Unterscheidung von Lehrkräften häufig als sogenannte Ortskräfte (OK) bezeichnet.

Unten finden Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Einsatzgebiete sowie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Ortslehrkräfte und Ortskräfte.

Ihr Profil

  • Lehrkräfte sollten möglichst das zweite Staatsexamen haben; häufig ist dies zwingende Voraussetzung.
  • Erzieher sollten einen entsprechenden Abschluss und Erfahrung besitzen.
  • Sonstige pädagogische und nichtpädogische Fachkräfte sollten entsprechende Kenntnisse und Abschlüsse für die Tätigkeit in Schulen und Kindergärten weltweit mitbringen.

Ihre Lehrbefähigung und Fächer

Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II:

  • mit den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache und Beifächern wie Geschichte, Erdkunde, Musik
  • mit Mathematik und/oder Naturwissenschaften oder Informatik (MINT)
  • in geringem Umfang an Lehrkräften aus dem berufsbildenden Bereich (kaufmännische und gewerblich-technische Ausrichtung) für die duale Berufsausbildung und die Fachoberschule

Aber auch Lehrkräfte mit anderen Fächerkombinationen, Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I sowie Grund- und Hauptschullehrkräfte werden gesucht. Aktuelle Stellenangebote finden Sie über unsere interaktive Weltkarte.

Was Sie noch wissen sollten

  • Aus dem Vertragsverhältnis mit einer Schule entstehen keine Ansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ein Ortslehrkraftvertrag kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft oder Bundesprogrammlehrkraft umgewandelt werden.
  • Die Schulen erwarten, dass Sie die Sprache des Sitzlandes, sofern Sie diese nicht bereits beherrschen, in angemessener Zeit erlernen. Handelt es sich um eine besonders schwierige Sprache, sollten Sie sich ausreichende Kenntnisse der dort verwendeten europäischen Verkehrssprache und zumindest Grundkenntnisse der Landessprache aneignen.

Ortslehrkräfte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Ausland beachten:

  • In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, auch als Ortslehrkraft für den Auslandsaufenthalt beurlaubt zu werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beschäftigung als Ortslehrkraft auf die Dienstzeit angerechnet werden.
  • Angestellte sollten eigenständig dafür sorgen, dass durch den Auslandsaufenthalt hinsichtlich ihrer Altersversorgung keine Lücken durch fehlende Versicherungsleistungen entstehen. Nehmen Sie dazu Verbindung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund auf.

Ortslehrkräfte und Ortskräfte kommen weltweit zum Einsatz.  Je offener Sie für einen Einsatz in verschiedenen Ländern und Regionen sind, desto größer die Chance, dass Sie zeitnah eine für Sie passende Stelle finden. Schauen Sie sich das Verzeichnis aller WDA-Mitgliedsschulen mit Schulprofilen an.

So läuft die Bewerbung ab

Für eine Tätigkeit als Orts(lehr)kraft können Sie sich bei den einzelnen Schulen direkt bewerben. Aktuelle Stellenangebote finden Sie hier. 

Als verbeamtete oder festangestellte Lehrkraft im Landesschuldienst müssen Sie zuvor klären, ob Ihr Dienstherr bereit ist, Sie für eine Tätigkeit als Ortskraft zu beurlauben.

Achten Sie auf die Anforderungen und Voraussetzungen, die die Schulen in den Stellenangeboten nennen. Einige Tipps zur Bewerbung als Ortslehrkraft und Ortskraft finden Sie in unserer Checkliste.

Nutzen Sie unsere interaktive Weltkarte, um aktuelle Jobs zu finden.

Die Bewerberauswahl für OLK und OK an Deutschen Auslandsschulen erfolgt in der Regel durch die Schulleiter/innen, Kindergartenleiter/innen oder Abteilungsleiter/innen; oft sind auch Vorstand, Vorstandsbeauftragte, Verwaltungsleitung oder Geschäftsführung in den Prozess eingebunden. 

Sie schließen den Vertrag direkt mit dem Schulträger im Ausland ab. Die Dauer Ihres Arbeitsvertrages mit dem ausländischen Schulträger richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Schule. Sie erhalten ihr Gehalt ausschließlich von der Schule. Wird eine verbindliche Zusammenarbeit vereinbart, wird im Vertrag auch das Gehalt festgelegt. Auch über weitere Zuwendungen, Weiterbildungen, die Übernahme von Reisekosten usw. sprechen Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen direkt mit der Schule.

Hintergrund: Deutsches Auslandsschulwesen

Das deutsche Auslandsschulwesen ist integraler Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Als Lehrkraft im Ausland sind Sie somit auch ein Botschafter Deutschlands.

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Test für Bewerber/innen

Ob als Lehrer, Erzieher oder Fachkraft in der Verwaltung - die Deutschen Auslandsschulen bieten vielfältige Karrierechancen. Unser Test hilft Ihnen, sich zu orientieren.

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