Arbeitsbeginn
1. August 2026
Wir suchen zum Schuljahr 2026/27 eine Stellvertretende Schulleitung als ADLK
Die Schwerpunkte der Aufgaben des/der stv. Schulleiter/-in liegen in zwei Bereichen: zum einen in der Organisation (z.B. Stunden- und Vertretungsplanung, Erstellung des pädagogischen Budgets, Aufbereiten der Schuldaten für die ZfA), zum anderen in der Schulentwicklung (Initiierung und Durchführung von Schulentwicklungsprojekten, Sicherstellen von Qualitätsmanagementprozessen, Durchführung von Fortbildungen, Netzwerkarbeit etc.). Darüber hinaus vertritt der/die stv. Schulleiter/-in den Schulleiter bei dessen Abwesenheit in allen dessen Aufgabenbereichen.
Die detaillierte Besprechung der Stellenbeschreibung und des Geschäftsverteilungsplanes ist Teil des Bewerbungsverfahrens.
Arbeitsbeginn
1. August 2026
Bewerbungsfrist
15. April 2025
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Laufbahn
Einsatzfeld(er)
Schule
Abschluss
2. Staatsexamen (Lehramt)
Näheres zu den Leistungen und finanziellen Regelungen für vermittelte Lehrkräfte im Ausland erfahren Sie auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Die Deutsche Schule Tokyo-Yokohama ist seit über hundert Jahren eine renommierte Bildungsinstitution mit einem in der Region einzigartigen deutschen Bildungsangebot. Wir sind eine dynamische, qualitätsbewusste und zukunftsorientierte deutsche Auslandsschule mit rund 500 Kindern und Jugendlichen sowie 140 Mitarbeitenden. Vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe alles unter einem Dach unterrichten wir in der Regel in zwei Klassenzügen pro Jahrgang. Wir bieten ein spannendes Arbeitsumfeld in einer faszinierenden Stadt und in einem auf interkulturelle Begegnung angelegten System, in dem Kinder und Jugendliche vom Kindergarten auf der Grundlage deutscher Lehrpläne bis zum Abitur begleitet werden.
Weitere Informationen über unsere Schule erhalten Sie unter: www.dsty.ac.jp
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ist für die Auswahl und Vermittlung von Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) an die Deutschen Auslandsschulen zuständig. Die Bewerbung erfolgt zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde) – sie entscheidet, ob Sie für den Auslandsdienst beurlaubt werden. Die zuständige Schulbehörde leitet die Unterlagen anschließend an die ZfA weiter. Von dort erfolgen eine Eingangsbestätigung und die Feststellung, dass Sie in das Vermittlungsverfahren aufgenommen werden. Ihre Unterlagen werden dann in der Bewerberdatenbank der ZfA gespeichert. Durch einen geschützten Online-Zugang können die Schulleiter der Deutschen Auslandsschulen auf diese Datenbank zugreifen und für ihre Schule geeignete Lehrkräfte suchen und auswählen. Interessierte Schulleiter setzen sich dann ggf. mit Ihnen in Verbindung. Nach Vorliegen einer verbindlichen Zusage durch die Lehrkraft prüft die ZfA die Auswahl und stimmt in der Regel dem Abschluss des Dienstvertrages mit der Schule zu.
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf lehrer-weltweit.de. Vielen Dank!