Arbeitsbeginn
August 2025
Wir suchen zum Schuljahr 2025/26 eine Lehrkraft mit dem Fach Mathematik für SEK II als OLK mit einem beliebigen Zweitfach
Arbeitsbeginn
August 2025
Bewerbungsfrist
29.11.2024
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Laufbahn
Einsatzfeld(er)
Schule
Abschluss
2. Staatsexamen (Lehramt)
Dem 2. Staatsexamen (Lehramt) vergleichbarer, anerkannter Abschluss
Lehrbefähigung
Sek 1
Sek 2/Gymnasium
Fächer
Geschichte
Mathematik
Weitere
Näheres zu den Leistungen und finanziellen Regelungen für vermittelte Lehrkräfte im Ausland erfahren Sie auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Die Konditionen für OLK werden im Bewerbungsverfahren mit unserem Schulleiter Herrn Knab direkt besprochen. Neben dem Grundgehalt entsprechend der Besoldungsgruppen und Dienstalterstufen werden Ortslehrkräften ebenfalls zusätzlich Auslandsaufwendungen, die einen Kaufkraftausgleich für Lebenshaltungskosten und Miete leisten, sowie eine Familienzulag für Ehepartner und Kinder gezahlt.
Die Deutsche Schule Tokyo-Yokohama ist seit über hundert Jahren eine renommierte Bildungsinstitution mit einem in der Region einzigartigen deutschen Bildungsangebot. Wir sind eine dynamische, qualitätsbewusste und zukunftsorientierte deutsche Auslandsschule mit rund 500 Kindern und Jugendlichen sowie 140 Mitarbeitenden. Vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe alles unter einem Dach unterrichten wir in der Regel in zwei Klassenzügen pro Jahrgang. Wir bieten ein spannendes Arbeitsumfeld in einer faszinierenden Stadt und in einem auf interkulturelle Begegnung angelegten System, in dem Kinder und Jugendliche vom Kindergarten auf der Grundlage deutscher Lehrpläne bis zum Abitur begleitet werden.
Weitere Informationen über unsere Schule erhalten Sie unter: www.dsty.ac.jp
Ortslehrkräfte können sich unter bewerbung@dsty.ac.jp bewerben. Vielen Dank.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ist für die Auswahl und Vermittlung von Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) an die Deutschen Auslandsschulen zuständig. Die Bewerbung erfolgt zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde) – sie entscheidet, ob Sie für den Auslandsdienst beurlaubt werden. Die zuständige Schulbehörde leitet die Unterlagen anschließend an die ZfA weiter. Von dort erfolgen eine Eingangsbestätigung und die Feststellung, dass Sie in das Vermittlungsverfahren aufgenommen werden. Ihre Unterlagen werden dann in der Bewerberdatenbank der ZfA gespeichert. Durch einen geschützten Online-Zugang können die Schulleiter der Deutschen Auslandsschulen auf diese Datenbank zugreifen und für ihre Schule geeignete Lehrkräfte suchen und auswählen. Interessierte Schulleiter setzen sich dann ggf. mit Ihnen in Verbindung. Nach Vorliegen einer verbindlichen Zusage durch die Lehrkraft prüft die ZfA die Auswahl und stimmt in der Regel dem Abschluss des Dienstvertrages mit der Schule zu.
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf lehrer-weltweit.de. Vielen Dank!