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Deutsche Schule Budapest

Ungarn

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Carolin Schmidt

Schulleiterin

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Deutsche Schule Budapest

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1121 Budapest

Ungarn

Deutsche Schule BUDAPEST sucht ADLK oder deutschsprachige Ortslehrkraft für die Fächer Deutsch und Ethik/Phil. (SEK I und SEK II)

Kennziffer 1058 · Erstellt am 09.12.2024

Für das Schuljahr 2025/2026 suchen wir eine ADLK oder deutschsprachige Ortslehrkraft für die Fächer Deutsch und Ethik/Phil. - Einsatz SEK I und II (inkl. Abitur) - Klassenleitung - Mitarbeit in schulischen Gremien unserer Begegnungsschule

Tätigkeitsprofil

Bereitschaft zur Mitarbeit in schulischen Gremien sowie Engagement bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

Arbeitsbeginn

Schuljahr 2025/26 (15.08.2025)

Arbeitszeit

Vollzeitbeschäftigung

Anstellungsdauer

1 Jahresvertrag mit Möglichkeit der Verlängerung (OLK)

Anforderungsprofil

• 1. und 2. Staatsexamen in genannten Fächern
• Lehrberechtigung für Sek I  und II
• Deutsch auf muttersprachlichem Niveau
• Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit in einem Kollegium an einer Begegnungsschule
• Bereitschaft, sich auf die besonderen pädagogischen Anforderungen eines zweisprachigen Kontextes einzulassen (z.B. sprachsensibler Unterricht)
• Bereitschaft zur Fortbildung
• Ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung

Einsatzfeld(er)

  • Schule

Abschluss

  • 2. Staatsexamen (Lehramt)

  • Dem 2. Staatsexamen (Lehramt) vergleichbarer, anerkannter Abschluss

Lehrbefähigung

  • Sek 1

  • Sek 2/Gymnasium

Fächer

  • Deutsch

  • Ethik/Philosophie

  • Kath. Religionsunterricht

Arbeitgeberleistungen

Näheres zu den Leistungen und finanziellen Regelungen für vermittelte Lehrkräfte im Ausland erfahren Sie auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Bewerbungsverfahren

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ist für die Auswahl und Vermittlung von Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) an die Deutschen Auslandsschulen zuständig. Die Bewerbung erfolgt zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde) – sie entscheidet, ob Sie für den Auslandsdienst beurlaubt werden. Die zuständige Schulbehörde leitet die Unterlagen anschließend an die ZfA weiter. Von dort erfolgen eine Eingangsbestätigung und die Feststellung, dass Sie in das Vermittlungsverfahren aufgenommen werden. Ihre Unterlagen werden dann in der Bewerberdatenbank der ZfA gespeichert. Durch einen geschützten Online-Zugang können die Schulleiter der Deutschen Auslandsschulen auf diese Datenbank zugreifen und für ihre Schule geeignete Lehrkräfte suchen und auswählen. Interessierte Schulleiter setzen sich dann ggf. mit Ihnen in Verbindung. Nach Vorliegen einer verbindlichen Zusage durch die Lehrkraft prüft die ZfA die Auswahl und stimmt in der Regel dem Abschluss des Dienstvertrages mit der Schule zu.

www.auslandsschulwesen.de

Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf lehrer-weltweit.de. Vielen Dank!

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